Autosuchprogramme - Wie sieht die rechtliche Lage aus?
Obwohl es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Online Autobörsen in der Regel so gehandhabt wird, dass die Fahrzeugsuche nur über die dafür vorgesehenen Suchmasken zu erfolgen hat und der Einsatz von Autosuchprogrammen als nicht statthaft angesehen wird, geschieht er doch in einem extremen Ausmaß, ohne dass die Plattformbetreiber groß dagegen vorgehen können. Denn, obwohl die Verwendung dieser Carwatch-Software nicht die feine Art darstellt, verstoßen sie ähnlich wie sogenannte Bietagenten nicht gegen geltendes Recht.
Während einige Plattformbetreiber kein großes Problem in der Benachteiligung der privaten Nutzer sehen und darauf verweisen, dass alle Inhalte schließlich allen Nutzern zur Verfügung stünden, machen sich andere Börsen Sorgen und wollen die Nutzer von Autofindern blockieren. Denn diese Software stellt nicht nur für die Nutzer teilweise ein Problem dar, sie kann auch eine Belastungsprobe für die Server der Autobörsen sein: Durch die Massenabfrage, die bei der Nutzung von Carwatching-Programmen entsteht, kann es passieren, dass der Datenverkehr extrem hoch wird und der Server der Autobörse an seine Grenzen gerät. Um allerdings lange Ladezeiten der Ergebnisse für die Nutzer zu verhindern, muss demnach genügend Serverleistung vorhanden sein, was wiederum bedeutet, dass einige Börsen bereits parallele Plattformen einrichten mussten, auf welche die Suchmaschinen umleiten. Allerdings gestaltet sich das Blockieren der Nutzer, welche professionelle Autosuchprogramme verwenden, als äußerst schwierig. Unter Umständen kann es nämlich dazu kommen, dass aus Versehen völlig unbescholtene Nutzer geblockt werden. Dadurch würde den Online-Autobörsen ein Verlust an potentiellen Kunden entstehen, weshalb in den meisten Fällen von derartigen Methoden abgesehen wird.



































